Im Zusammenhang mit einer Haartransplantation, kommt häufig die Frage auf, ob die Kosten einer Haartransplantation komplett oder anteilig durch die Krankenkasse übernommen werden können. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, in welchen Fällen eine Kostenübernahme von ästhetischen Behandlungen durch die Krankenkasse möglich bzw. gedeckt ist.

Ist eine Haartransplantation medizinisch notwendig?

Vorweg: Die Haartransplantation wird von den Krankenkassen im Regelfall als medizinisch nicht notwendig eingestuft.

Leider ist es gängig, dass unsere spezielle Behandlung von der Krankenkasse nicht übernommen werden kann. Es gibt jedoch immer häufiger Sonderfälle, bei denen die Krankenkassen Ausnahmen machen und die Patienten mit einem variablen Prozentsatz fördern.

Diese Sonderfälle lassen sich wie folg definieren:

  • Psychologische Einschränkungen / Probleme durch den Haarverlust
  • Verbrennungen und Brandwunden
  • Unfälle
  • Ggf. Andere Sonderfälle die von den oben genannten Punkten abweichen

Bitte beachten Sie, dass dieser ästhetische Eingriff in den oben genannten Sonderfällen immer medizinisch begründet sein muss, sodass eine Haartransplantation die letzte Alternative ist und es auch keine anderen gibt. Diese Begründung muss immer von Ihrem behandelnden Arzt erfolgen. Aus dieser Begründung sollte klar ersichtlich sein, dass eine Haartransplantation bei MyHair Medical aus medizinischer Sicht notwendig ist und dem Patienten als letzte Möglichkeit dient seinen aktuellen Zustand zu verbessern.

Haben Sie aufgrund Ihrer Haarsituation psychische Probleme, kann es vorkommen, dass Krankenkassen ein gesondertes Gutachten erstellen lassen. Bei diesem gesonderten Gutachten soll Klarheit darüber geschaffen werden, ob Ihr aktueller psychischer Zustand im behandelbaren Rahmen liegt und eine Haartransplantation diesen verbessern würde/könnte.

Gesetzliche, sowie private Krankenkassen

Gesetzliche, sowie private Krankenkassen sind von den oben erwähnten Regelungen betroffen.
Privatversicherte können in speziellen Einzelfällen von besonderen Zuschüssen profitieren.

Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Krankenkassen gibt eine Kostenübernahme zu bewilligen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben bezüglich der oben erwähnten Thematik, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder gerne kontaktieren Sie auch uns unter info@myhairmedical.de